Austritt aus der Kirche
Sie machen sich Gedanken über einen Austritt aus der Kirche?
Wenn Sie Mitglied einer anderen Konfession (römisch-katholisch, orthodox, etc.) sind und evangelisch werden (also "konvertieren") möchten ...
... dann müssen Sie erst aus Ihrer Konfession austreten.
Das geht in NRW nur bei den Amtsgerichten. Sie gehen dorthin bzw. besorgen sich dort einen Termin und bringen Ihren Personalausweis mit.
Ideal wäre es, wenn Sie noch Ihren Taufort angeben können. Sie finden ihn im Stammbuch Ihrer Eltern.
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,- €.
Nach erfolgtem Austritt suchen Sie eine sogenannte (Wieder-)Eintrittsstelle auf oder wenden sich an eine Pfarrerin oder einen Pfarrer Ihrer örtlichen evangelischen Kirchengemeinde.
Wenn Sie evangelisch sind und aus unserer Kirche(ngemeinde) treten möchten ...
... dann würde uns das sehr leid tun!
Seit Ende 2021 erfragen wir anonym die Gründe derjenigen, die aus unserer evangelischen Kirche bzw. unserer Kirchengemeinde austreten.
Wenn wir die Antworten richtig deuten, dann sind die Gründe vielschichtig.
Manchmal ist es eine jahrelange "Entfremdung" vom christlichen Glauben, manchmal sind es aber auch Missverständnisse -
basierend auf Fragen, die nicht geklärt sind, wie z.B.:
- "Was macht die Kirche mit meinem Geld?"
- "Ich kann das nicht so glauben, wie das in der Bibel steht - zum Beispiel mit der Erschaffung der Welt. Und wenn "die Kirche" sowas erzählt, dann trete ich aus!"
- "Wozu gibt es die Kirchensteuer, ich kann doch auch spenden!"
- "Ich kann doch auch glauben, ohne in der Kirche zu sein!"
- "Die Kirche hat so viel Mist gebaut: erst die Kreuzzüge und jetzt die Missbrauchsgeschichten ...!"
(Wir werden zu diesen einzelnen Punkten demnächst noch Antworten verlinken!)
Welche Folgen hat ein Kirchenaustritt?
Zunächst bekommen Mitglieder unserer Kirchengemeinde einen freundlichen Brief, der unser Bedauern über ihren Austritt ausdrückt!
Dann informieren wir Sie darüber, dass Ausgetretene nicht mehr Pate oder Patin eines getauften Kindes werden oder seinkönnen, denn dies ist ein ausschließlich kirchliches "Amt". Selbstverständlich können Sie aber - wie jeder andere Mensch - für ein Kind eine wichtige und liebevolle Bezugsperson sein. Ein bereits ausgeübtes Patenamt erlischt mit dem Austritt, denn Sie haben ja für sich entschieden, dass Ihnen der Glaube und die kirchliche Gemeinschaft, zu der Ihr Patenkind weiterhin gehört, nicht mehr wichtig sind.
Wenn Sie kirchlich (konkret: evangelisch) getraut werden möchten, muss wenigstens ein Ehepartner evangelisch sein.
Ausgetretene Menschen werden nicht mehr kirchlich beerdigt, doch die Wahl des eigenen Friedhofs ist davon nicht betroffen.
Vielleicht können wir miteinander ins Gespräch kommen?
Am schönsten fänden wir es, wenn Sie mit uns, z.B. mit jemandem aus unserem Pfarrteam, ins Gespräch kommen würden!
Manchmal lassen sich Fragen klären, Irritationen ausräumen und eine Perspektive finden.
Die Evangelische Kirche versteht sich als "semper reformanda": sie ist "immer im Wandel", aber gleichzeitig ist sie auch immer nah dran an der Bibel, um daraus Kraft fürs Leben zu schöpfen!
Bleiben Sie mit uns auf dem Weg!
Einige Menschen haben nach ihrem Austritt, der z.T. schon lange zurücklag, wieder (zurück) in die evangelische Kirche gefunden.
Das freut uns!