Die Haare sind gestylt und das Kleid rauscht beim Gehen. Die Hände sind vor Aufregung feucht, der Fotograf ist bestellt und alles bis ins letzte Detail durchdacht. Wenn ein Paar seine Hochzeit plant, dann wird meist nichts dem Zufall überlassen, soll es doch einer der schönsten Tage im Leben sein.

Für viele ist der Höhepunkt der Feier die kirchliche Trauung. Dann, wenn sich Mann und Frau vor dem Altar das Jawort geben: Ja, ich will dich als meine Ehefrau lieben und ehren, dich als meinen Ehemann annehmen und unterstützen, "bis dass der Tod uns scheide".

Große Worte, große Erwartungen, viele gute Vorsätze. Wie gut, dass die Liebenden dabei nicht auf sich allein gestellt sind. In den Worten vor dem Altar wird das deutlich: Das Brautpaar sagt "Ja – mit Gottes Hilfe".Damit bekennen sich die Brautleute vor der versammelten Festgemeinde und vor Gott öffentlich zueinander. Sie bringen zum Ausdruck, wie viel sie einander bedeuten und dass sie sich dauerhaft aneinander binden: "In guten wie in schlechten Tagen". Wie Gottes Verheißung für Höhen und Tiefen gilt, wollen Partner und Partnerin in schönen und schweren Stunden zusammen bleiben, ihre Liebe gestalten und wachsen lassen. Alle Anwesenden und Gott sollen dafür Zeugen sein.


Kann ein Paar nur getraut werden, wenn es standesamtlich geheiratet hat?

Ja. Die kirchliche Trauung kann nur stattfinden, wenn das Paar zuvor eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist. Biblisch betrachtet ist die evangelische Trauung ein Gottesdienst anlässlich einer staatlichen Eheschließung

„Hiermit erkläre ich euch zu Mann und Frau!“ Das kann ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin nur im Film sagen.

Denn nach evangelischem Verständnis wird die Ehe vor der Kirchentür geschlossen. Sie ist ein „äußerlich, weltlich Ding“ (Martin Luther). So hält es die Evangelische Kirche noch heute: Bedingung für eine kirchliche Trauung ist die vorherige Eheschließung auf dem Standesamt. Die evangelische Trauung ist also ein Gottesdienst anlässlich einer staatlichen Eheschließung.

Der Gottesdienst anlässlich dieser Eheschließung hat dennoch eine ganz wichtige Funktion: Das Paar bittet Gott um seinen Segen für seine Ehe und für das Zusammenleben. Gott soll das Fundament ihrer Partnerschaft sein. Die Ehepartner versprechen sich vor Gott und der versammelten Gemeinde die lebenslange Liebe, Fürsorge und Treue „mit Gottes Hilfe“ und machen damit Ihre Beziehung öffentlich. Und im Gebet tritt die versammelte Gemeinde vor Gott für dieses Paar in der Fürbitte ein.

Wir sind beide nicht in der Kirche. Können wir uns kirchlich trauen lassen?

Nein, das ist nicht möglich. Wenn der Wunsch nach einer kirchlichen Trauung Grund ist, über den Eintritt oder Wiedereintritt in die evangelische Kirche nachzudenken, finden Sie unter Kirchen(wieder)eintritt weitere Informationen.

Müssen Braut und Bräutigam in der evangelischen Kirche sein, um kirchlich heiraten zu können?

In der Regel setzt eine evangelische Trauung die Kirchenmitgliedschaft beider Ehepartner voraus. Wenigstens ein Ehepartner muss Mitglied der evangelischen Kirche und konfirmiert sein. Ist ein Ehepartner zwar Mitglied der evangelischen Kirche aber nicht konfirmiert, findet vor der Trauung eine Unterweisung im evangelischen Glauben statt. Die Konfirmation ist anzustreben.
Gehört einer der Ehepartner der evangelischen, der andere Ehepartner einer anderen christlichen Kirche an, kann an der evangelischen Trauung auch ein Geistlicher oder eine Geistliche der anderen Konfession beteiligt werden. Oder der römisch-katholische Ehepartner lässt sich von seiner Kirche für die Trauung in der evangelischen Kirche die Lizenz zum Eingehen einer so genannten "Mischehe" und den Dispens von der Formpflicht zur Eheschließung nach katholischem Ritus erteilen. Dann wird die Trauung auch von der katholischen Kirche als gültig anerkannt. Der katholische Ehepartner behält so seine Rechte in der katholischen Kirche.
Ist einer der beiden nicht in der Kirche, so gibt es in unsrer Landeskirche einen „Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung“. Es ist keine kirchliche Trauung und wird auch nicht in die Kirchenbücher eingetragen. Um Einzelheiten zu erfahren, fragen Sie bitte in der Gemeinde nach, in der Sie getraut werden wollen.

Wo und wann muss man eine kirchliche Trauung anmelden?

Eine kirchliche Trauung sollte beim Pfarrer rechtzeitig angemeldet werden. Vor jeder Trauung findet ein Traugespräch mit dem Pfarrer statt, die oder der die Trauung durchführt. Dabei geht es neben den Vorbereitungen für den Gottesdienst auch um das Verständnis von christlicher Ehe. Unser Servicecenter wird Ihnen ein Traugespräch mit dem Pfarrer vermitteln, damit alle Fragen für die Trauung geklärt werden können.

Kann man auch in einer Kirche heiraten, zu der man nicht als Gemeindemitglied gehört und den Pfarrer oder die Pfarrerin auswählen?

Zuständig für die Trauung ist der Pfarrer des Pfarrbezirks, zu dem einer der Partner gehört. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut. Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, z. B. ein befreundeter Pfarrer, so muss der zuständige Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissoriale).

Gibt es eine ökumenische Trauung?

Eigentlich nicht, aber wenn ein Partner evangelisch, und der andere katholisch ist, kann entweder ein evangelischer Gottesdienst mit Beteiligung eines katholischen Priesters oder ein katholischer Gottesdienst mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers bzw. einer Pfarrerin gefeiert werden. mgangssprachlich wird dies "ökumenisch" genannt. Kirchenrechtlich gibt es keine ökumenische Trauung. Es gibt entweder eine katholische Trauung mit evangelischem Beistand oder eine evangelische Trauung mit katholischem Beistand. Die Trauung muss also kirchenrechtlich bei einer der beiden Konfessionen geschlossen werden. In der Regel ist das die Konfession, in deren Kirche die Trauung stattfindet. Zur Vorbereitung des Traugottesdienstes muss das Brautpaar mit den Pfarrern beider Konfessionen sprechen.
Ein Konfessionswechsel eines der Ehepartner wird heute weder von der evangelischen noch von der katholischen Kirche verlangt.

Wann kann eine evangelische Trauung nicht stattfinden?

Die Trauung in der evangelischen Kirche kann nicht stattfinden,
•    wenn das Brautpaar nicht standesamtlich verheiratet ist.
•    wenn einer der Ehepartner nicht Mitglied einer christlichen Kirche oder Gemeinschaft ist (z. B. ein christlich-muslimisches Paar). Gehört ein Ehepartner keiner christlichen Kirche an, kann allerdings eine gottesdienstliche Feier anlässlich der Eheschließung stattfinden. Diese gottesdienstliche Feier ist keine Trauung und wird nicht ins Stammbuch eingetragen. Es kann allerdings eine Bescheinigung ausgestellt werden
•    wenn das Paar durch einen Pfarrer oder eine Pfarrerin einer anderen christlichen Kirche oder durch einen Beauftragten einer anderen Religionsgemeinschaft bereits getraut worden ist oder dies beabsichtigt
•    wenn ein Ehepartner sich so verhält, dass das Wort Gottes oder die Kirche verächtlich gemacht wird oder wenn die Trauung in der Gemeinde Ärgernis erregen würde
Darüber hinaus gibt es Situationen, in denen die Entscheidung über eine kirchliche Trauung im seelsorglichen Ermessen der Pfarrerin oder des Pfarrers liegt.

Und wenn es schief geht …? Kann ein geschiedener Mensch ein zweites Mal kirchlich heiraten?

Wenn die Evangelischen Kirche in begründeten Fällen eine Wiederverheiratung Geschiedener erlaubt, dann, weil sie auch die gescheiterten Beziehungen von Gottes Liebe umfangen weiß. Ein Kernstück des evangelischen Glaubens ist die Lehre von der Rechtfertigung. Sie besagt, dass der Mensch mit all seinen Schwächen und auch in allem, was ihm misslingt, von Gott angenommen und geliebt ist.

So heißt die Evangelische Kirche Scheidungen nicht gut, sie sieht aber hinter jeder gescheiterten Ehe die persönliche Not der einzelnen Menschen und ihre bedingungslose Annahme durch Gott. Scheidung ist ein letzter Ausweg, wenn das Vertrauen zwischen zwei Menschen unwiederbringlich zerstört ist. Nach evangelischem Verständnis sollte kein Mensch auf sein Versagen und Verschulden festgelegt werden. Deshalb - und weil sie selbst von der Vergebung Jesu Christi lebt - wird die Evangelische Kirche nicht unversöhnlich sein und Geschiedenen eine zweite Chance nicht verweigern.
 

Können gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft haben amtlich registrieren lassen oder als Ehepaar standesamtlich verheiratet sind, kirchlich heiraten?

Ja. Ein Gottesdienst anlässlich einer Eheschließung ist, wie bei heterosexuellen Paaren auch, in der Evangelischen Kirche von Westfalen grundsätzlich möglich und wird in unserer Kirchengemeinde von den Pfarrern auch durchgeführt.
 

An welchen Tagen und zu welcher Uhrzeit können kirchliche Trauungen stattfinden?

Den Tag der Trauung bestimmt das Brautpaar. Trauungen sollen allerdings nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind sie eher unüblich.
In den Kirchengemeinden gibt es unterschiedliche Regelungen. Teilweise sind bestimmte Zeiten für Trauungen festgelegt, in anderen Fällen können die Termine frei abgestimmt werden. Auf jeden Fall sollten sie den Termin frühzeitig mit dem Servicecenter und dem zuständigen Pfarrer bzw. der zuständigen Pfarrerin absprechen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
 

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Das ist in unserer Kirchengemeinde grundsätzlich in Gottesdiensten nicht erlaubt, weil es zuviel Unruhe bringt. Es gibt aber an mehreren Stellen einer Trauung für eine (!) mit dem Fotografieren beauftragte Person eine gute Möglichkeit, ein paar schöne Fotos zu machen. Dies wird aber vorab immer mit dem Pfarrer / der Pfarrerin abgesprochen.
 

Ist es möglich, die Kirche besonders zu schmücken, und kostet das etwas?

Besonderer Blumenschmuck ist in den meisten Kirchen möglich. Alles, was über den bereits vorhandenen Blumenschmuck hinaus geht, müssen Sie selbst bezahlen und meist auch selbst organisieren.
 

Was kostet die Trauung?

Dies ist in den einzelnen Gemeinden unterschiedlich geregelt. Der Traugottesdienst ist in unserer Kirchengemeinde für Mitglieder unserer Gemeinde kostenlos. Sollten Sie nicht in Ihrer heimischen Kirche heiraten, können zusätzliche Kosten entstehen. Fragen Sie in diesem Fall den zuständigen Pfarrer oder die zuständige Pfarrerin nach den örtlichen Regeln.
 

Dürfen wir selbst bestimmen, wofür die Kollekte bei unserer Trauung verwendet wird?

Oft ist das möglich. Fragen Sie Ihren Pfarrer oder Ihre Pfarrerin.
 

Gibt es ein kirchliches Ritual anlässlich einer Scheidung?

Eine wichtige Aufgabe von Pastorinnen und Pastoren die Begleitung von Menschen in Krisensituationen. Welche Formen und Rituale für Sie sinnvoll und möglich sind sprechen Sie bitte bei hrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer an. Ein offizielles Scheidungsritual gibt es in der evangelischen Kirche nicht.
 

Kann bei einem Ehejubiläum ein Gottesdienst stattfinden?

Ja, es gibt kirchliche Formen, um ein solches Fest zu feiern. Das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, an Ihre kirchliche Trauung zu erinnern. Von Ihrer Jubiläumshochzeit erfahren wir, wenn sie uns informieren. Sie können gern diesen Tag mit einer kirchlichen Feier begehen. Unser Servicecenter vermittelt dann ein Gespräch mit dem gewünschten Pfarrer. Die Trauung selber wird dabei nicht wiederholt.