Die christliche Taufe

Aktuelle Tauftermine finden Sie in der Spalte rechts.

Was ist die Taufe

Seit den Anfängen der Kirche lassen sich Menschen taufen und zwar sowohl Erwachsene als auch Kinder. Durch die Taufe werden sie in die Kirchengemeinde aufgenommen. So wird die Gotteskindschaft sinn­fällig zum Ausdruck gebracht. Die Taufe ist also eine „Eintrittstür“ in die christliche Gemeinschaft; zusammen mit dem Abendmahl ist sie eines der beiden Sakramente der evangelischen Kirche

Grundlegende Einsichten zur Taufe und ihrer Bedeutung können wir im Neuen Testament finden. So stammt der Auftrag zur Taufe von Jesus Christus selbst (Matthäus 28, 18-20). Auch Jesus selbst ist getauft worden (Markus 1,9-11). Die Taufe wird unter sichtbarer Verwendung von Wasser im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. So geschieht es in allen christlichen Kirchen und Gemeinschaften. Im Lauf der Geschich­te der Christenheit sind einzelne Elemente und Symbole wie etwa die Taufkerze zur Tauffeier hinzugekommen.

Wie geht die Taufe vonstatten?

Die Taufe wird im Namen Gottes des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes vollzogen. Dabei wird das Haupt des Täuflings dreimal mit Wasser begossen. Sie geht auf den Taufbefehl Jesu Christi zurück. Die Taufe ist in erster Linie eine Zusage der Liebe und des Segens Gottes. Mit der Taufe Taufe wird der Täufling in die Gemeinschaft der Christinnen und Christen aufgenommen. Sie ist ihrem Wesen nach nicht wiederholbar. Nur eine mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) vollzogene Taufe ist gültig.

Kann die Taufe ungültig werden?

Auch bei einem Kirchenaustritt bleibt die Taufe gültig, sie wird also nicht wiederholt, wenn man wieder in die evangelische Kirche eintritt oder wenn man vor einem Eintritt in die evangelische Kirche in einer anderen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft gültig getauft worden ist.

Wo findet eine Taufe statt?

Die Taufe wird in der Regel im sonntäglichen Gemeindegottesdienst in der Kirche gefeiert. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann auch zu Hause, in Krankenhäusern und Kliniken getauft werden. Wenn für einen Menschen, besonders für ein neugeborenes Kind, Lebensgefahr besteht und ein Pfarrer bzw. eine Pfarrerin nicht mehr herbeigerufen werden kann, darf jede Christin und jeder Christ taufen, wenn der Täufling bzw. die Eltern einverstanden sind.
Auch hier muss mit Wasser und auf den Namen des Dreieinigen Gottes (Vater, Sohn und Heiliger Geist) getauft werden. Diese "Nottaufe" ist danach der zuständigen Kirchengemeinde anzuzeigen und wird später auch nicht wiederholt.

Wer kann getauft werden?

Jeder Mensch kann getauft werden. In der Regel werden Kinder getauft, meistens im ersten Lebensjahr (Kindstaufe). Im Verlauf der Geschichte der Kirche hat sich die Bedeutung der Taufe erweitert. So ist die Taufe möglich von Säuglingen und Kindern, aber auch der eigenverantwortliche Schritt von Jugendlichen bei der Konfirmation oder von Erwachsenen (Erwachsenentaufe), die der Kirche beitreten wollen. Fragen Sie in unserem Servicecenter oder bei einem der Pfarrer. Im Gespräch über die Taufe und den Gottesdienst erfahren Sie Näheres und Antworten auf Ihre Fragen.
Bei der Taufe eines Kindes versprechen Eltern und Paten, dass sie sich für eine christliche Erziehung einsetzen. Der Erwachsenentaufe geht eine Zeit der Vorbereitung mit dem Pfarrer voran. Weil die Taufe nicht wiederholt werden kann, darf der Täufling nicht bereits in einer anderen Kirche gültig getauft worden sein.

Was spricht für eine Kindertaufe?

Die Geburt eines Kindes ist ein Geschenk Gottes. Eltern antworten darauf, indem sie ihr Kind taufen lassen. Gott spricht in der Taufe den kleinen Kindern seine Liebe zu, unabhängig davon, wie sie sich verhalten. Eltern und Paten haben dann die Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und den Kindern von ihrem christlichen Glauben, aber auch von ihren Zweifeln zu erzählen. Später in der Konfirmation bekräftigen die Jugendlichen selbst ihr Ja zum Glauben an Jesus Christus.

Es ist üblich, dass der Täufling in der Friedenskirche zur Taufe ein Taufblatt und in der Versöhnungskirche einen Fisch mit Namen, Geburtsdatum, Taufdatum und Taufspruch bekommt. Die Taufblätter hängen am Taufbaum in der Friedenskirche und die Fische an unserem Fischernetz in der Versöhnungskirche bis zum Tauferinnerungsgottesdienst, der dann stattfindet, wenn die Kinder vier Jahre alt geworden sind. Dann erhalten sie diese Symbole zurück: Taufblatt und Tauffisch sind zu  „Eintrittskarten“ für unsere Kinderkirche geworden.

Können Adoptiveltern ihr Kind taufen lassen?

Ein ungetauftes Kind, das in einer Familie in Adoptivpflegschaft lebt, kann nur getauft werden, wenn die Personensorgeberechtigten zustimmen. Das kann in einem nicht abgeschlossenen Adoptionsverfahren das Jugendamt sein. Ohne die Zustimmung der Personensorgeberechtigten kann das Kind nicht getauft werden. Wird das Kind mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten getauft, muss ins Kirchenbuch der zur Zeit der Taufe gültige Name des Kindes eingetragen werden.

Kann man sein Kind taufen lassen, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?

Die Entscheidung, ob eine Taufe trotz fehlender Mitgliedschaft beider Elternteile möglich ist, wird vor Ort in der zuständigen Kirchengemeinde getroffen. Im Prinzip ist das möglich, jedoch bleibt die Frage an die Eltern, warum ein Kind Mitglied einer Kirche werden sollte, in der keiner der Elternteile Mitglied ist. Ein Elternteil sollte schon Mitglied sein bzw. werden. Sonst müßten an Stelle der Eltern evangelische Christinnen und Christen benannt werden, die zuverlässig für die christliche Erziehung des Kindes sorgen.

Welche Aufgaben habe ich als Patin oder Pate?

"Paten verpflichten sich, mit den Eltern zusammen dafür zu sorgen, dass das getaufte Kind sich der Bedeutung der Taufe bewusst wird.“ Sie  sollen helfen, dass das Kind einen Zugang zum Glauben und zur Gemeinde findet"
Neben die pädagogische und seelsorgliche Aufgabe tritt ein (kirchen-)rechtlicher Gesichtspunkt: Patinnen und Paten sind Zeugen der Taufe. Deshalb sollen sie im Taufgottesdienst anwesend sein.
In dem Taufgottesdienst bekennen Patinnen und Paten gemeinsam mit der versammelten Gemeinde ihren christlichen Glauben.
Zusam­men mit den Taufeltern versprechen sie, das Kind christlich zu erzie­hen und ihm nach bestem Vermögen den Weg zu weisen zu einem Leben als Christ.

Interessante Fragen und Antworten finden Sie auch im Online-Wegweiser für (angehende) Patinnen und Paten.

Wer kann Pate werden?

Zum einen suchen die Eltern nach Menschen, die mit ihnen zusam­men ihr Kind auf seinem Lebensweg begleiten wollen, die ihnen Ge­sprächspartner in der Erziehung sein sollen und denen sie ihr Vertrau­en schenken können.
Die Kirche wiederum betraut die Patinnen und Paten mit der Aufgabe, das getaufte Kind im Bemühen um den Glauben zu unterstützen, ihm von seiner Taufe zu erzählen und mit ihm zusammen nach Antworten auf seine Lebensfragen zu suchen.
Beides gehört zusammen - die Perspektive der Eltern mit der Perspek­tive der Kirche. Und natürlich auch die Patinnen und Paten mit den Kindern, die getauft werden.
Patinnen und Paten können der evangelischen Kirche angehören (und müssen zum heiligen Abendmahl zugelassen sein), sie müssen aber immer Glied einer der Kirchen sein, die die Vereinbarung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe vom 29. April 2007 unter­zeichnet haben. In dieser sog. Magdeburger Erklärung haben die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), die katholischen, orthodoxen und altorientalische Kirchen sowie einige Freikirchen in Deutschland eine förmliche Erklärung über die wechselseitige Anerkennung der Taufe unterzeichnet.

Ein eigenes Amt der „Taufzeugin“ oder des „Taufzeugen“ für Menschen, die keiner Kirche angehören, gibt es in der Evangelischen Kirche von Westfalen nicht.

Wie viele Paten oder Patinnen sind nötig?

In der Regel wird für die Taufe eines Kindes mindestens eine Patin oder ein Pate bestellt. Wenn die Eltern nicht in der Lage sind, geeignete Patinnen oder Paten zu benennen, soll die Pfarrerin oder der Pfarrer sie bei der Suche unterstützen. Die Taufe soll zurückgestellt werden, wenn keine Paten gefunden werden.
Ausnahmsweise kann die Taufe trotzdem mit Zustimmung des Presby­teriums vollzogen werden, wenn mindestens ein Elternteil der evange­lischen Kirche angehört und für die christliche Erziehung des Kindes sorgt.

Kann ich jemanden vom Patenamt entbinden?

Leider erfüllen sich manchmal die Hoffnungen nicht, die in eine ge­lingende Beziehung zwischen Patenkind und Pate oder Patin gesetzt werden. Mitunter kommt es zu Konflikten oder Brüchen zwischen El­tern und Paten, die das Patenamt erschweren. Dennoch können Patin­nen und Paten nicht aus dem Kirchbuch und aus dem Stammbuch der Familie gestrichen werden. Es handelt sich jeweils um die Beurkundung einer vollzogenen Handlung, die nicht nachträglich rückgängig gemacht werden kann.
Fragen Sie Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer! Suchen Sie das Gespräch mit dem Paten bzw. der Patin, um den Konflikt gemeinsam zu klären. Zu einem klärenden Gespräch können Sie Ihren Pfarrer bzw. Ihre Pfarrerin gerne hinzuziehen.

Wann endet das Patenamt?

Offiziell gibt es kein Ende des Patenamts. Die Religionsmündigkeit mit dem 14. Lebensjahr bzw. die Konfirmation gilt oft als Endpunkt der unmittelbaren Verantwortung für die religiöse Erziehung. In vielen Fällen bleibt aber eine lebenslange besondere Beziehung zum Patenkind bestehen. Denn auch nach der Konfirmation geht der Taufweg weiter.

Kann eine Patenschaft aufgelöst werden?

Nein. Die Beurkundung einer Patenschaft kann laut Taufordnung nicht rückgängig gemacht werden.

Wann soll die Taufe eines Kindes zurückgestellt werden?

Die Taufe eines Kindes soll zurückgestellt werden:
•    wenn weder Mutter noch Vater der evangelischen Kirche angehören
•    wenn die evangelische Erziehung des Kindes nicht gewährleistet ist
•    wenn Mutter und Vater das Taufgespräch ablehnen und nicht dafür sorgen, dass geeignete Paten bestellt werden und für die evangelische Erziehung mitsorgen

Gibt es eine ökumenische Taufe?

Nein. Da die Taufe zugleich die Aufnahme in eine konkrete Gemeinschaft ist, erfolgt sie immer innerhalb einer Konfession.

Was für Unterlagen brauchen wir für die Taufe unseres Kindes?

Bitte wenden Sie sich an unser Servicecenter oder den Pfarrer Ihres Bezirkes, um einen Termin für das Taufvorgespräch und die Taufe selbst zu vereinbaren. Dort erfahren Sie alles Notwendige. In der Regel benötigen die Patinnen und Paten eine Patenbescheinigung über die Berechtigung zum Patenamt. Diese Bescheinigung erstellt das Gemeindebüro bzw. Pfarramt am Wohnort des Paten / der Patin. Wenn Sie als Eltern ein Familienstammbuch haben, bringen Sie es bitte zum Taufgespräch mit. Auf jeden Fall bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Kindes und Ihre Personalausweise mit.

Muss mein Kind konfirmiert werden oder reicht die Taufe?

Zur Kirchenmitgliedschaft reicht zwar die Taufe. Aber zusammen mit vielen Freunden in der Konfirmationsgruppe den christlichen Glauben verstehen zu lernen, ist bereichernd und wunderschön. Wer dann das Patenamt übernehmen will, muss konfirmiert sein.
Mit der Taufe als Kind übernehmen die Eltern und Paten die Verantwortung dafür, dass ihr Kind christlich erzogen wird und auch den Konfirmandenunterricht der Kirchengemeinde besucht.
Die Entscheidung, ob sich die/der Jugendliche dann am Ende auch konfirmieren lässt, also Ja sagt zu seiner Taufe als Kind, liegt natürlich einzig in ihrer/seiner Hand.

Kann mein Kind zum Konfirmandenunterricht gehen ohne getauft zu sein?

Ihr Kind kann am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Konfirmation ist die Bestätigung der Taufe. Wenn das Kind nicht getauft ist, so wird das Kind in der Regel am Ende des Konfirmandenunterrichts getauft; eine Bestätigung der Taufe, also die Konfirmation, ist dann nicht mehr notwendig, da das Kind ja schon selber Ja zu der Taufe gesagt hat. In der Praxis wird das Kind dennoch oft vor der Konfirmation getauft.

Kann ich mein Kind gegen den Willen des anderen Elternteils taufen lassen?

Gegen den Willen entweder des Vaters oder der Mutter ist die Taufe des Kindes nur möglich, wenn dieser Elternteil nicht das Sorgerecht inne hat. Ist die Ehe z.B. geschieden, liegt das Sorgerecht aber gemeinsam bei Vater und Mutter, setzt die Ausgestaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge Einvernehmen voraus in Angelegenheiten, die für das Kind von erheblicher Bedeutung sind. Dazu gehört auch die Taufe. Können sich die Eltern nicht einigen, kann (schlimmstenfalls) das Familiengericht angerufen werden.
Eltern können sich aber zuvor auch allein oder besser noch gemeinsam an eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle wenden. Oft hilft auch ein klärendes Gespräch mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin.

Muss ich mich erneut taufen lassen, wenn ich die Konfession wechsle oder wieder eintrete?

Die Taufe ist im Verständnis aller christlichen Kirchen etwas Einmaliges und kann daher nicht wiederholt werden. Bei einem Wiedereintritt in die evangelische Kirche oder bei einem Übertritt in die römisch-katholische Kirche wird nicht noch einmal getauft. (Siehe dazu auch oben.)

Wer sorgt für den Schmuck der Kirche?

Oft sind die Kirchen mit Blumen geschmückt. Wenn Sie besonderen Schmuck wünschen, sprechen Sie mit dem zuständigen Pfarrer oder der Pfarrerin. In den meisten Fällen ist dies möglich.

Dürfen wir während des Gottesdienstes fotografieren oder filmen?

Nein. In unserer Kirchengemeinde ist das Filmen oder Fotografieren während des Gottesdienstes nicht erlaubt, um unnötige Unruhe zu vermeiden. Aber selbstverständlich besteht nach dem Gottesdienst die Möglichkeit, noch Bilder am Taufbecken zu machen. Meist werden diese Bilder sehr schön - und das, was bei der Taufe geschieht, kann man sowieso nicht „festhalten“.

Wie soll der Täufling während der Taufe gekleidet sein?

So bequem und dabei so festlich wie möglich. In vielen Familien gibt es Taufkleider, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. Das ist eine schöne Tradition, aber nicht notwendig für eine Taufe, da Kinder inzwischen ja in sehr unterschiedlichem Lebensalter getauft werden.

Was kostet die Taufe?

Grundsätzlich ist die Taufe für die Kinder von Kirchenmitgliedern kostenlos. Nur wenn Sie besonderen Blumenschmuck oder ausgefallene musikalische Einlagen wünschen, entstehen Ihnen Kosten.

Kann ich mein Kind in einen kirchlichen Kindergarten schicken, wenn es nicht getauft ist?

Konfessionell gebundene Kindergärten nehmen auch ungetaufte Kinder auf. Sie als Eltern müssen aber damit einverstanden sein, dass Ihr Kind christliche Glaubensinhalte kennen lernt. Fragen Sie an Ihrem Ort nach den Möglichkeiten.

Wir möchten unser Kind taufen lassen. Können wir gleichzeitig kirchlich heiraten?

Das können Sie. Von vielen Pfarrerinnen und Pfarrern wird ein solcher Gottesdienst „Traufe“ (Taufe und Trauung in einem Gottesdienst) genannt. Es haben sich inzwischen eigene Formen entwickelt. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer!

Ist eine Segnung statt einer Taufe möglich?

Manchmal wollen Eltern den Kindern die freie Entscheidung zur Taufe selbst überlassen. Das kleine Kind wird dann in einer gottesdienstlichen Handlung gesegnet. Bitte bedenken Sie dabei: Trotzdem ersetzt die Segnung nicht das Sakrament der Taufe und begründet nicht die Kirchenmitgliedschaft. Im Gegensatz zu anderen Landeskirchen ist eine Kindersegnung (statt einer Taufe) in der Westfälischen Kirche nicht vorgesehen.

Was ist ein Sakrament?

In der evangelischen Kirche gibt es zwei Sakramente: Taufe und Abendmahl. Beide wurden von Jesus selbst eingesetzt. In einer menschlichen Handlung wird die göttliche Dimension unseres Lebens sichtbar. Alltägliches Wasser wird durch die Verheißung Gottes in der Taufhandlung zu einem göttlichen Segen.

• Mit einem Klick finden Sie Weiteres und Vertiefendes

• Informationen und Überlegungen für einen Taufspruch finden Sie unter www.taufspruch.de

• Kontaktmöglichkeiten zum Servicecenter und zum Pfarrer

 

Termine der Taufgottesdienste

Planung und Termine

Die Taufe wird am Sonntag in den Gemeindegottesdiensten in der Kirche gefeiert,
ab und zu gibt es im Sommer ein "Tauffest" mit vielen Taufen an einem Tag.

Es gibt (in den genannten Kirchen) voraussichtlich folgende Termine:

3. März (VK), 28. März (FK), 31. März (FK), 1. April (VK), 28. April (FK), 9. Mai (VK), 12. Mai (VK), 26. Mai (FK), 9. Juni (VK+FK), 23. Juni (FK), 14. Juli (VK), 25. August (FK)

Unsere christliche Taufe

Bei allen Unterschieden vereint das alle Christinnen und Christen: Wir sind getauft! Die Taufe wird niemals ungültig. Sie ist ein Zeichen der Verbundenheit mit Gott und untereinander. Pfr. i.R. Reinhard Bogdan erklärt ihre Ursprünge und was die Taufe bedeutet. Klick hier
 

Hinweise zu unserem obigen Tauffenster

Im Herbst 2015 hatten wir in unserer Konfirmandenfreizeit auf Borkum dort das Ziel, ein Fenster zur Taufe Jesu für die Friedenskirche zu gestalten. Grundlage für unseren Entwurf waren die Taufberichte der vier Evangelien. Im Markus- und im Lukasevangelium ist nach der Taufe Jesu GOTTES Stimme zu hören mit den Worten: „Du bist mein Sohn, dir gilt meine Liebe, dich habe ich erwählt.“ Dieses Bibelzitat ist zur Überschrift für unser Fenster geworden.
(Tauffenster mit Erläuterungen klick hier)

Tauferinnerungsgottesdienste

Zu Tauferinnerungsgottesdiensten in unsere Kirchen werden alle Kinder, die vier Jahre alt geworden sind bzw. werden, eingeladen.
Näheres hier