Eintritt/Wiedereintritt in die evangelische Kirche

In unserem Kirchenkreis gibt es zwei Möglichkeiten, (wieder) in die Kirche einzutreten:

1. Sie suchen das Gespräch mit einem unserer Pfarrer
Er hat die Erlaubnis, direkt über Ihren Aufnahmewunsch zu entscheiden, so dass Sie am Ende des Gespräches (wieder) Mitglied der Evangelischen Kirche sind. Dies gilt, wenn Sie schon getauft sind und vorher der evangelischen oder einer anderen christlichen Kirche angehört haben.
Mit Ihrer Unterschrift sind Sie dann (wieder) Mitglied. Wir wünschen uns, dass Sie dann an einem unserer Gottesdienste teilnehmen, um Ihrer Mitgliedschaft auch eine "geistliche Starthilfe" mitzugeben. Nach Absprache mit Ihnen würden wir Sie gerne vor Beginn des Gottesdienstes in vertraulichem Rahmen durch eine kleine Zeremonie feierlich aufnehmen.

2. Sie suchen die Wiedereintrittsstelle in der Gütersloher Martin-Luther-Kirche auf   
Informationen finden Sie hier mit einem Klick

 

Häufige Fragen


Was ist, wenn man zu einer anderen  Gemeinde mehr Kontakt hat sls zu seiner eigentlichen Heimatgemeinde?

Wer eine besondere Bindung an eine andere als die Wohnsitzgemeinde hat und nach den örtlichen Verhältnissen auch dort am Gemeindeleben teilnehmen kann, kann als Ausnahmeregelung die Aufnahme auch in dieser "Wunschkirchengemeinde" beantragen. Besondere bürokratische Hindernisse gibt es dabei nicht.

Wird man beim Wiedereintritt noch einmal getauft?
Die Taufe ist einmalig. Sie wird von allen Kirchen der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) gegenseitig anerkannt. Darum werden Wiedereintrittswillige nicht noch einmal getauft, wenn Sie früher einer anderen anerkannten christlichen Gemeinschaft angehört haben.

Und wenn man vorher keiner christlichen Gemeinschaft angehört hat?
Dann wird man durch die Taufe in die evangelische Kirche aufgenommen. Dem Gottesdienst gehen in der Regel ein Taufunterricht oder ein paar Taufgespräche voraus. Der Täufling kann so den christlichen Glauben näher kennen lernen.

Wird man geprüft, wenn man wieder in die Kirche eintritt?
Zumeist nicht. Vorgesehen sind in der Regel nur ein Gespräch mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin sowie die Teilnahme an einem Gottesdienst mit Teilnahme am Abendmahl. Aber natürlich sollte man sich vorher schon fragen, wie ernst man es mit der Kirche meint.

Wird man der Gemeinde vorgestellt?
Nicht ausdrücklich. Wenn gewünscht, kann aber der Eintritt in einem Gottesdienst bekannt gemacht werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
Sofern man dem Pfarrer nicht persönlich bekannt ist, sollte man den Personalausweis dabei haben. Außerdem werden bei einem Wiedereintritt die Daten über den Kirchenaustritt (Austrittsbescheinigung) und möglichst auch die Taufurkunde benötigt.

Was kostet mich der Eintritt?
Der Eintritt in die evangelische Kirche ist, im Unterschied zum Austritt bei den staatlichen Stellen, kostenlos.

Was kostet mich die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche?
Es gibt viele Kirchenmitglieder, die gar keine Kirchensteuer zahlen (z. B. Jugendliche, Studierende, Arbeitslose, Rentner). In der Regel müssen neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt werden.  Wer 2.500 € brutto im Monat verdient und verheiratet ist, zahlt nur 13 € Kirchensteuer monatlich. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. So verringert sich Ihre Steuerschuld.

Die Kirche ist dankbar, dass ihre Mitglieder die kirchliche Arbeit mit Spenden und Kollekten und vor allem mit der Kirchensteuer unterstützen.

Falls Sie eine Lohnsteuerkarte haben: Bitte lassen Sie Ihre Kirchenzugehörigkeit nach Ihrem Wiedereintritt eintragen.

 

Wie kann ich die Gemeinde wechseln

Wenn Sie in einem Ort wohnen, der nicht zur Stadt Schloß Holte-Stukenbrock gehört, Sie aber trotzdem Mitglied der Evangelischen Kirchen- gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock sein möchten, können Sie Ihre Gemeindezugehörig- keit ändern. Einen Vordruck hierzu bekommen Sie in unserem Servicecenter.

Wenn Sie aus der katholischen Kirche übertreten wollen, müssen Sie zunächst aus der katholischen Kirche beim Amtsgericht austreten und können dann in unsere Gemeinde aufgenommen werden.