In die Kirche eintreten: So geht´s

In unserem Kirchenkreis gibt es zwei Möglichkeiten, (wieder) in die Kirche einzutreten:

1.) Sie suchen das Gespräch mit einem der drei Pfarrer.
Er hat die Erlaubnis, direkt über Ihren Aufnahmewunsch zu entscheiden, so dass Sie am Ende des Gespräches (wieder) Mitglied der Evangelischen Kirche sind. Dies gilt, wenn Sie schon getauft sind und vorher der evangelischen oder einer anderen christlichen Kirche angehört haben.
Mit Ihrer Unterschrift sind Sie dann (wieder) Mitglied. Wir wünschen uns, dass Sie dann an einem unserer Gottesdienste teilnehmen, um Ihrer Mitgliedschaft auch eine "geistliche Starthilfe" mitzugeben. Nach Absprache mit Ihnen würden wir Sie gerne vor Beginn des Gottesdienstes in vertraulichem Rahmen durch eine kleine Zeremonie feierlich aufnehmen.

2.) Sie suchen die Wiedereintrittsstelle in der Gütersloher Martin-Luther-Kirche auf:

Martin-Luther-Kirche

Sakristei
Berliner Platz 1
33330 Gütersloh

Öffnungszeiten
jeden Donnerstag 16 - 18 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung.

Ansprechpartner
Andreas Walczak-Detert, Pfarrer für Stadtkirchenarbeit
Telefon: (0 52 41) 222 9 220
Telefax: (0 52 41) 222 9 275
E-Mail: andreas.walczak-detert(at)ekgt.de

 

Häufig gestellte Fragen

Werde ich getauft?
Nicht wenn Sie bereits getauft sind. Denn die Taufe ist einmalig. Nur wenn Sie bisher keiner christlichen Kirche angehört haben, werden Sie getauft. Weitere Informationen erhalten Sie in der Wiedereintrittsstelle oder bei Ihrem örtlichen Pfarramt.

Werde ich geprüft?
Nein. Sie sprechen mit einem Pfarrer oder einer Pfarrerin, müssen aber keine Prüfung ablegen.

Welche Unterlagen benötige ich?
Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und - wenn möglich - die Daten über den Kirchenaustritt und die Taufbescheinigung mit.

Welche Rechte habe ich als Kirchenmitglied?
Sie erwerben das Recht, Pate oder Patin zu werden, kirchliche Dienste in Anspruch zu nehmen und an den vielfältigen Angeboten der Kirchengemeinde teilzunehmen. Sie können das Leitungsgremium Ihrer Kirchengemeinde wählen und sich selbst in ein kirchliches Amt wählen lassen.

Was kostet der Wiedereintritt?

  • Der Eintritt in die evangelische Kirche ist kostenfrei.
  • Wer Geld verdient, beteiligt sich auch finanziell an der Arbeit seiner Kirche.
  • Neun Prozent der Lohn- oder Einkommenssteuer zieht der Staat für die Kirche ein. Die Kirchensteuer kann als Sonderausgabe von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
  • Menschen ohne eigenständiges Einkommen brauchen nichts zu zahlen.

Was passiert mit meinem Geld?

Die Kirche finanziert damit unter anderem die Gehälter ihrer Mitarbeitenden. Sie unterhält Einrichtungen für Kinder, Jugendliche, behinderte Menschen, Senioren und Beratungsstellen. Sie beteiligt sich am weltweiten Kampf gegen Hunger, Gewalt und Krankheiten und setzt sich für Frieden, Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung ein. Sie sagt Gottes Botschaft von seiner Liebe für die Menschen weiter in vielfältigen Gottesdiensten und Gemeindeveranstaltungen.
Mit Ihrer Kirchensteuer unterstützen Sie diese Arbeit.

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